Baumgutachten

Als Baumbesitzer haften Sie für Schäden, die durch Bäume entstehen, sofern diese Schäden nicht durch höhere Gewalt verursacht wurden.

 

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht haben Sie neben Städten, Gemeinden und sonstigen Behörden auch als privater Baumbesitzer Ihre Bäume regelmäßig zu kontrollieren, um ggf. Gefahren zu erkennen.

 

Bäume, die im Zuge der Baumkontrolle nicht eindeutig als verkehrssicher diagnostiziert werden können, müssen einer eingehenden Untersuchung (z.B. mittels Schalltomographie, Resistograph, Zuwachsbohrer oder Fraktometer) unterzogen werden.

 

Auf Grund der Untersuchungsergebnisse kann die Stand- und Bruchsicherheit eingeschätzt und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen (z.B. Pflege, weitere Maßnahmen) gegeben werden. Diese Ergebnisse und Empfehlungen werden in einem fachlichen Gutachten dargestellt.

 

Wir bieten folgende Gutachten an:

 

- Baumgutachten im Sinne der Verkehrssicherungspflicht

- Baumgutachten für behördliche Genehmigungen

- Baumgutachten zur Gehölzwertermittlung und für Schadenersatzansprüche

Resistograph
Messung mit Resistograph
Schalltomograph Messaufbau
Zugversuch Standsicherheit
Zugversuch Bruchsicherheit

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Sachverständigenbüro Conzelmann
Nußbaumer Str. 70
75245 Neulingen

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