AGB`S

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Baumdienst Conzelmann

Nußbaumer Straße 70

75245 Neulingen

07237/442318

 

Geltung der AGB‘s

Der Auftraggeber (AG) erkennt durch den Vertragsabschluss bzw. die Aufgabe von Bestellungen ausdrücklich an, dass diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind. Für zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten die allgemeinen Geschäftsbe­dingungen des Auftragnehmers (AN) auch ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme in der jeweils gültigen Form als vereinbart.

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Baumdienst Conzelmann erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Die derzeit gültigen AGB‘s sind jederzeit auf unserer Webseite abrufbar oder können über uns angefordert werden. Änderungen, Ergänzungen oder widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.

1. Kostenvoranschlag, Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er dem Baumdienst Conzelmann vor der Erstellung des Kostenvoranschlags unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit. Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber den Baumdienst Conzelmann mündlich oder schriftlich mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt.

Der Baumdienst Conzelmann hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen lang gebunden, ausgenommen sind Rohstoff- und Materialpreise, die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.

Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau- und/ oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich, diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebote innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen oder abzulehnen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.

2. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Baumdienst Conzelmann für den Zeitraum der Leistungsdurchführung eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung. Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die dem Baumdienst Conzelmann durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen entstehen. Der Baumdienst Conzelmann ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Fällgenehmigungen und Bewilligungen zu überprüfen.

3. Durchführung der Arbeiten

Die Abnahme der Leistungen hat unmittelbar nach Ende der Durchführung zu erfolgen. Die Leistung gilt als vollständig abgenommen, wenn nach Bekanntgabe des Abschlusses der Arbeiten der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht, spätere Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.

4. Ausführungsfristen

Ausführungsfristen werden durch schlechte Witterung, höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände verlängert.

 

5. Schadensersatz

Bei Schäden, die durch den Baumdienst Conzelmann nachweislich verursacht wurden, muss der Auftraggeber unverzüglich nach Beendigung der Arbeit  die Geschäftsführung informieren. Der Baumdienst Conzelmann haftet nur für durch die Mitarbeiter des Unternehmens grob fahrlässig verursachte Schäden,  Bagatellschäden (wie z.B. Druckstellen, Dellen  und Spuren in der Wiese oder Sägemehl im Rasen, abgebrochene Äste am Nachbarbaum, Schleifspuren von Stämmen) werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung des Baumdienst Conzelmann von mietrechtlichen und ähnlichen Nutzungsverhältnissen für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler nach § 536 a Abs.1 BGB wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Bagatellschäden werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen. Der Baumdienst Conzelmann ist berechtigt und verpflichtet, angezeigte Mängel zu beseitigen.

6. Haftungsausschlüsse

Für Beschädigungen durch Baumfällungen im Fällbereich (Baumhöhe oder Baumlänge)  an umliegenden Gebäuden oder Gartenanlagen oder anderen Objekten, welche sich innerhalb des Fällbereiches befinden, übernehmen wir grundsätzlich keine Haftung. Für Schäden an Pflanzen sind wir nicht haftbar zu machen, solange im jeweiligen Falle kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, des Weiteren übernehmen wir keine Haftung für Personen, die sich im abgesperrten Bereich unerlaubt aufhalten.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über den Verlauf der Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen. Sollte dies nicht geschehen, kann der Baumdienst Conzelmann für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.

Für vom Kunden gestellte Materialien bzw. Pflanzen kann der Baumdienst Conzelmann keine Garantie übernehmen.

8. Zahlungsvereinbarungen

Vom Baumdienst Conzelmann berechnete Leistungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung an den Baumdienst Conzelmann zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Frist wird der Auftraggeber bankübliche Zinsen und die dem Unternehmen erwachsenen Kosten tragen. Nicht bezahlte Ware und Dienstleistung bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum. Skontoabzüge müssen unbedingt vor der Leistung vereinbart werden.

9. Zusätzliche Vereinbarungen

Weitere zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen sind vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu fixieren und vom Auftraggeber und vom Baumdienst Conzelmann zu unterzeichnen.

10. Salvatorische Klausel

Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.

 

Stand 01.01.2024

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