Baumgutachten, Artenschutzgutachten zum Nachweis bei Behörden 

 

Artenschutzgutachten und Baumgutachten vor Verkehrssicherung und Baumkronenschnitt

Wir führen Baumgutachten mit Baumhöhlenkontrollen und Artenschutzgutachten zu höhlenbewohnenden Tierarten an Bäumen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) für Ihren Nachweis bei Behörden durch.

Bäume im urbanen Raum, in Parkanlagen oder als Straßenbegleitgrün werden regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit geprüft.

Im Falle von anstehenden Schnittarbeiten oder Fällungen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit an Bäumen mit Habitatstrukturen für freibrütende und höhlenbrütende Tierarten, prüfen wir gutachterlich unter Einsatz von Endoskopen, ob Vögel, Fledermäuse oder andere höhlenbewohnende Tierarten am betroffenen Baum vorkommen.

Mittels Seilklettertechnik, Hubsteiger und endoskopischen Untersuchungen stellen wir im Vorfeld von Fällungen und Schnittarbeiten sicher, ob der gesetzliche Artenschutz greift und die einzuleitenden Maßnahmen getroffen werden müssen.

 

 

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© Sachverständigenbüro Conzelmann