Bäume haben mit ihrem äußeren Erscheinungsbild viel mehr zu bieten als die meisten anderen Pflanzen. Sie verbessern mit ihren vielfältigen Funktionen als Straßenbegleitgrün inner- und außerorts, als Alleen sowie als Einzelbaum oder Baumgruppe an Wegen und auf Plätzen, unseren Lebensraum. Wenn sie sich frei entfalten können, entwickeln sie sich ganz anders als in enger Nachbarschaft zu anderen Bäumen oder Gebäuden. Wachsen Bäume z.B. bei mangelhaften Licht- und Bodenverhältnissen oder in räumlicher Enge, passen sie ihren Habitus (Kronenform) den extremen Standortbedingungen an. Durch viele verschiedene Umwelteinflüsse werden jedoch vor allem die Stadtbäume stark beansprucht und gefährdet. Dadurch können sie selbst - z.B. durch abbrechende Äste oder durch ihr Umstürzen - zur Gefahr werden. Um die Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten und Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu vermeiden, sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen notwendig. Die Verkehrssicherungspflicht unterliegt dabei dem Baumeingentümer (BGH Urteil vom 21.05.1985 - VI ZR 235/83).
Es ist wichtig, Jungbäumen den richtigen Erziehungsschnitt, erwachsenen Bäumen und Altbäumen den richtigen Pflegeschnitt zu geben. Wenn man hier einen Fehler macht, kann man unter Umständen einen Gefahrbaum erziehen. Um das frühzeitig zu erkennen und um gegenzuwirken, ist eine fachmännische Baumkontrolle unumgänglich, die Sie von uns erhalten können.
Die Baumkontrolle umfaßt eine visuelle Sichkontrolle zur Feststellung der Verkehrssicherheit und bei unklaren Fällen eine eingehende Untersuchung mit Ultraschall, Resistograph, Zugversuch usw. Sie erhalten eine Pflegeanleitung bzw. eine Empfehlung zur ergreifenden Maßnahme (z.B. Pflegeschnitt, Fällung, Kronensicherung).
Die Baumkontrollen werden nach den Richtlinien der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V) durchgeführt.