Wildschäden: Wer muss dafür zahlen?
Rehe, Hirsche, Wildschweine – diese und noch viele andere Tiere bevölkern Deutschlands Wälder, Wiesen und Felder. So schön diese Tiere aussehen, so sehr können sie Landwirten, Waldbesitzern und Winzern schaden.
„Sie kamen in der Nacht. Hungrig fielen sie über das Maisfeld her, rissen die Kolben von den Stängeln, zertrampelten Pflanzen und wühlte mit ihren starken Nasen den Boden auf. Entsetzt sah der Bauer am nächsten Morgen das Zerstörungswerk der Wildschweine“
Müssen Jäger zahlen ?
Entdeckt ein Waldbesitzer, Landwirt oder Winzer, dass Wildtiere seinen Besitz heimgesucht haben, muss er dies beim Ordnungsamt der Gemeinde anzeigen. „Ein Landwirt muss den Schaden unbedingt innerhalb von 7 Tagen anzeigen, sonst bleibt er auf den Kosten sitzen. Ein Waldbesitzer muss den Schaden zum 1. Mai oder zum 1. Oktober bekannt geben.
Nach dem Bundesjagdgesetz muss für Wildschäden die Jagdgenossenschaft zahlen. In solchen Genossenschaften sind alle Grundstückseigentümer einer Gemeinde zusammengeschlossen, die zu einem Jagdbezirk gehören. Aber oft überträgt die Jagdgenossenschaft die Zahlungspflicht auf den Jagdpächter, also den örtlichen Jäger. Dieser ist meist eine Privatperson und darf durch den Jagdpachtvertrag auf der gepachteten Fläche jagen, ebenso wie auf fremden Grundstücken.
Ob ein Jäger nun tatsächlich für den Wildschaden eines Landwirts oder eines Waldbesitzers zahlen muss, ist im Alltag nicht immer klar. Daher schalten die Beteiligten oft die Gerichte ein, damit diese klären, wer denn nun für den Appetit und die Zerstörungswut der Wildtiere aufkommen muss. Dabei müssen die Gerichte oft klären, ob der Landwirt den Wildschaden fristgerecht gemeldet hat oder ob er die geschädigte Fläche überhaupt bewirtschaften darf. Beweisen muss das der Landwirt. Gelingt ihm das nicht, bleibt er auf den Kosten des Wildschadens sitzen.
Finanzielles Risiko ist hoch
Da der Jäger bei Schäden durch Schalwild, Wildkaninchen, Dachs, Waschbär zahlen muss, was ihn finanziell sehr belasten kann - gerade in Zeiten enorm wachsender Populationen von Wildschweinen steigen nämlich auch die Kosten für Wildschäden. Versichern kann sich ein Jäger dagegen nicht. Deshalb gaben schon in manchen Regionen Deutschlands die Jäger ihr Hobby aufgeben. Da das finanzielle Risiko ist für Sie einfach zu hoch war.
Wildschäden im Wohngebiet
Wühlen Wildschweine die Gärten von Privatleuten um, müssen weder Jäger noch die Jagdgenossenschaft für den Schaden aufkommen. Sie zahlen nur, wenn die Schäden in jagdbaren Gebieten stattfinden. Wohngebiete gehören nicht dazu. Im Fall von Schäden an Gärten können die Eigentümer aber durch Zäune dafür sorgen, dass die Wildschweine draußen bleiben.