Wildschaden

Wildschäden: Wer muss dafür zahlen?

 

Rehe, Hirsche, Wildschweine – diese und noch viele andere Tiere bevölkern Deutsch­lands Wälder, Wiesen und Felder. So schön diese Tiere aussehen, so sehr können sie Landwirten,  Waldbe­sitzern und Winzern schaden.

 

„Sie kamen in der Nacht. Hungrig fielen sie über das Maisfeld her, rissen die Kolben von den Stängeln, zertram­pelten Pflanzen und wühlte mit ihren starken Nasen den Boden auf. Entsetzt sah der Bauer am nächsten Morgen das Zerstörungswerk der Wildschweine“

 

Müssen Jäger zahlen ?

 

Entdeckt ein Waldbesitzer, Landwirt oder Winzer, dass Wildtiere seinen Besitz heimgesucht haben, muss er dies beim Ordnungsamt der Gemeinde anzeigen. „Ein Landwirt muss den Schaden unbedingt innerhalb von 7 Tagen anzeigen, sonst bleibt er auf den Kosten sitzen. Ein Waldbesitzer muss den Schaden zum 1. Mai oder zum 1. Oktober bekannt geben.

Nach dem Bundes­jagd­gesetz muss für Wildschäden die Jagdge­nos­sen­schaft zahlen. In solchen Genos­sen­schaften sind alle Grundstückseigentümer einer Gemeinde zusam­men­ge­schlossen, die zu einem Jagdbezirk gehören. Aber oft überträgt die Jagdge­nos­sen­schaft die Zahlungs­pflicht auf den Jagdpächter, also den örtlichen Jäger. Dieser ist meist eine Privat­person und darf durch den Jagdpacht­vertrag auf der gepach­teten Fläche jagen, ebenso wie auf fremden Grundstücken.

Ob ein Jäger nun tatsächlich für den Wildschaden eines Landwirts oder eines Waldbe­sitzers zahlen muss, ist im Alltag nicht immer klar. Daher schalten die Betei­ligten oft die Gerichte ein, damit diese klären, wer denn nun für den Appetit und die Zerstörungswut der Wildtiere aufkommen muss. Dabei müssen die Gerichte oft klären, ob der Landwirt den Wildschaden frist­ge­recht gemeldet hat oder ob er die geschädigte Fläche überhaupt bewirt­schaften darf. Beweisen muss das der Landwirt. Gelingt ihm das nicht, bleibt er auf den Kosten des Wildschadens sitzen.

 

Finan­zi­elles Risiko ist hoch

 

Da der Jäger bei Schäden durch Schalwild, Wildkaninchen, Dachs, Waschbär zahlen muss, was ihn finan­ziell sehr belasten kann - gerade in Zeiten enorm wachsender Popula­tionen von Wildschweinen steigen nämlich auch die Kosten für Wildschäden. Versi­chern kann sich ein Jäger dagegen nicht. Deshalb gaben schon in  manchen Regionen Deutschlands die Jäger ihr Hobby aufgeben. Da das finan­zielle Risiko ist für Sie einfach zu hoch war.

 

Wildschäden im Wohngebiet

 

Wühlen Wildschweine die Gärten von Privat­leuten um, müssen weder Jäger noch die Jagdge­nos­sen­schaft für den Schaden aufkommen. Sie zahlen nur, wenn die Schäden in jagdbaren Gebieten statt­finden. Wohnge­biete gehören nicht dazu. Im Fall von Schäden an Gärten können die Eigentümer aber durch Zäune dafür sorgen, dass die Wildschweine draußen bleiben.

 

 

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